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Presseerklärung des LSVD Sachsen-Anhalt
Zur Einstellung des Prozesses gegen den aus Benin stammenden Asylbewerber Nico Pehounde durch das Amtsgericht Burg erklärt Martin Pfarr, Sprecher des LSVD Landesverband Sachsen-Anhalt: |
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Der Prozess gegen Nico Pehounde aus Benin ist heute eingestellt worden. Die Begründung des Amtsgerichtes ist uns noch nicht bekannt. Dennoch begrüßen wir die Einstellung als erfreuliche Nachricht.
Pehounde ist Asylbewerber aus Benin. Er lebt seit 2003 in der Bundesrepublik und seit 2007 in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Frau. Nico wurde nun angeklagt, weil er seine in Berlin lebende Frau besucht hat. Die Nichteinhaltung der Residenzpflicht ist für AsylbewerberInnen in Deutschland strafbar.
Wir fordern die Verantwortlichen nun auf, schnellstmöglich einer Wohnsitzverlegung für Nico nach Berlin zu zustimmen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 12. Mai 1999 ist eine Wohnsitzverlegung in solchen Fällen möglich.
Außerdem sollte Nico nun den ihm zustehenden Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Der Gesetzgeber sollte das Asylverfahrensgesetz schnellstens auch für Eingetragene Lebenspartner öffnen.
Eine weitere Verzögerung einer umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes ist für uns nicht akzeptabel.
Rückfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
Martin Pfarr
Landesvorstand
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